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EAA & BFSG kompakt zusammengefasst

EAA & BFSG kompakt zusammengefasst

Digitale Barrierefreiheit ist eine Pflicht. Der European Accessibility Act (EAA) und das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzen klare Standards für digitale Produkte und Dienstleistungen.

Wir erklären in Kürze, was Unternehmen wissen müssen und wie sie von diesen Regulierungen profitieren können.

 

 


 

Wie stehen EAA und BFSG in Verbindung zueinander?

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie (2019/882) mit dem Ziel, europaweit einheitliche Barrierefreiheitsstandards für Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. Der EAA wurde bereits am 27. Juni 2019 beschlossen und wird zum 28. Juni 2025 über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Kraft treten, welches die Vorgaben des EAA in Deutschland umsetzt.

Dies erleichtert nicht nur den grenzüberschreitenden Handel, sondern verbessert vor allem den Zugang für Menschen mit Behinderungen und ältere Personen. Die Richtlinie basiert auf dem Prinzip des „Design for All“.

 


 

Der EAA betrifft u.a. folgende Bereiche:

  • Computer und Betriebssysteme
  • Smartphones und Tablets
  • Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Terminals
  • Online-Banking und E-Commerce
  • E-Books und Lesegeräte
  • Telekommunikationsdienste und -geräte
  • Audiovisuelle Mediendienste (z. B. Streaming-Plattformen)
  • Personenbeförderungsdienste (Luft-, Bus-, Bahn-, Schiffsverkehr)

 


 

Wen betrifft das BFSG überhaupt?

Grob lässt sich sagen:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und maximal 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind grundsätzlich ausgenommen – es sei denn, sie bieten direkt betroffene Produkte oder Dienstleistungen an.
  • Für alle anderen Unternehmen gilt jedoch auch eine klare Verpflichtung: Digitale Angebote müssen barrierefrei gestaltet werden. Das BFSG stärkt somit die Rechte von Menschen mit Behinderungen und fördert eine inklusivere Gesellschaft.

Siehe auch: Selbstprüfung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

 


 

Was fordern EAA und BFSG konkret?

Wenngleich nicht identisch, beziehen sich die Definitionen einer barrierefreien Gestaltung digitaler Produkte und Dienstleistungen beider Gesetze auf die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 und 2.2).


 


 

Die vier Prinzipien der WCAG („POUR“-Prinzipien)

Prinzip

Bedeutung & Beispiele

Perceivable
(Wahrnehmbar)

Inhalte müssen für alle Nutzer erfassbar sein (z. B. Alternativtexte für Bilder, Untertitel bei Videos)

Operable
(Bedienbar)

Einfache Navigation muss gewährleistet sein (z. B. Tastaturnavigation)

Understandable
(Verständlich)

Informationen klar und einfach präsentieren (z. B. einfache Sprache)

Robust

Kompatibilität mit assistiven Technologien sicherstellen (z. B. Screenreader)

 


 

Warum Barrierefreiheit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht ist

Barrierefreiheit bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:

  • ✅ Größere Reichweite: Digitale Angebote erreichen mehr Nutzergruppen.
  • ✅ Besseres Nutzererlebnis: Einfache Bedienung kommt allen zugute.
  • ✅ Positives Image: Engagement für Inklusion stärkt Ihre Marke.
  • ✅ SEO-Vorteile: Suchmaschinen bevorzugen barrierefreie Websites.
  • ✅ Compliance: Schutz vor Bußgeldern durch Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
  • ✅ Innovation: Förderung kreativer Lösungsansätze durch inklusives Design.

 


 

Risiken bei Nichtbeachtung der Vorschriften

Unternehmen, die Anforderungen des EAA oder BFSG ignorieren, riskieren ernsthafte Konsequenzen:

  • ⚠️ Hohe Bußgelder: Je nach Schwere des Verstoßes können empfindliche Strafen verhängt werden.
  • ⚠️ Schadensersatzansprüche: Betroffene Nutzer können Entschädigung einklagen.
  • ⚠️ Reputationsverlust: Negative Schlagzeilen schaden nachhaltig dem Unternehmensimage.
  • ⚠️ Stilllegung: Behörden prüfen aktiv Verstöße und ordnen Maßnahmen bis zur Stilllegung an.

 


 

Barrierefreiheit als Chance begreifen

Der EAA und das BFSG sind Meilensteine auf dem Weg zu einer inklusiveren digitalen Welt. Unternehmen sollten diese Regelungen nicht als Belastung betrachten, sondern als Chance nutzen – zur rechtlichen Absicherung, Reichweitensteigerung und Innovation. Ein barrierefreies Produkt verbessert die Nutzererfahrung für alle.

Das ist ein entscheidender komparativer  Konkurrenzvorteil (KKV).

 


 

Jetzt aktiv werden!

Beginnen Sie jetzt damit:

  1. ✅ Ihre digitalen Angebote auf Barrierefreiheit zu prüfen.
  2. ✅ Expertenunterstützung einzuholen.
  3. ✅ Ihre Mitarbeiter zu schulen.
  4. ✅ Barrierefreiheit fest in Ihrer Unternehmensphilosophie zu verankern.

 


 

Wie wir Sie auf dem Weg zur Barrierefreiheit unterstützen können

  • Analyse Ihrer digitalen Zugänglichkeit: Wir prüfen Ihre digitalen Angebote und verschaffen Ihnen einen klaren Überblick über den Status quo.
  • Fokus auf schnelle Erfolge: Mit Blick auf die „low-hanging fruits“ zeigen wir Ihnen, welche Maßnahmen Sie schnell umsetzen können.
  • Detaillierter Umsetzungsplan: Sie erhalten einen priorisierten Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen, abgestimmt auf die Anforderungen des BFSG.
  • Effiziente Umsetzung: Sparen Sie Zeit und Ressourcen, indem Sie gezielt Maßnahmen ergreifen, die den größten Impact haben.
  • Qualitätssicherung: Als unabhängiger Qualitätssicherer begleiten wir die Abnahme Ihrer Änderungen und stellen sicher, dass diese den Standards entsprechen.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre digitalen Angebote barrierefrei machen!

 


 

Siehe auch:

 

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